Haftungsfalle Sicherheitsdienst: § 24 StGB
Goldene Brücke? Die erste Million… Haftungsfalle Sicherheitsdienst: § 24 StGB & § 130 OWiG Rechtssicherheit ist kein Zufall, sondern System. Ein Mitarbeiter, der mittels MSLF-Struktur (Management, Organisation, Lehre, Fehleranalyse) agiert, nutzt § 24 StGB als „Goldene Brücke“, um Fehler rechtzeitig zu korrigieren. Wer als Führungskraft die Letztüberwachung vernachlässigt, riskiert nach § 130 OWiG Bußgelder bis zu 1 Mio. €. 👇 Sichern Sie sich jetzt die Basis-Version im deutschen Buchhandel ISBN: 978-3-81-948653-1 👉 https://amzn.eu/d/2lWxINv 👇