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Brennpunkt Jugendrecht

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Brennpunkt Jugendrecht Das JGG in der Sicherheitspraxis & die MSLF-Systematik Im professionellen Sicherheitsdienst, im Bildungswesen oder im couragierten Privatalltag ist die Konfrontation mit straffällig gewordenen jungen Menschen keine Seltenheit. Doch während das Strafgesetzbuch (StGB) die allgemeine Basis bildet, regiert im Umgang mit Jugendlichen und Heranwachsenden eine lex specialis: das Jugendgerichtsgesetz (JGG). I. Dogmatischer Kern: Erziehung statt Vergeltung Die zentrale Norm des JGG findet sich in § 2 Abs. 1. Hier wird der Erziehungsgedanke als primäres Ziel statuiert. Für den Sicherheitsdienst bedeutet dies eine Abkehr vom rein repressiven Denken. Die Sanktion dient nicht dem Schuldausgleich im Sinne einer Wiedervergeltung, sondern der Verhinderung künftiger Verfehlungen durch pädagogische Einwirkung. Ein entscheidender Filter ist hierbei die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 3 JGG. Ein Jugendlicher (14 bis unter 18 Jahre) ist nur dann strafbar, wenn...