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Notwehr oder Exzess? Unwissenheit haftet persönlich.

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Notwehr oder Exzess? Unwissenheit haftet persönlich. Im Sicherheitsdienst entscheidet eine Sekunde über Ihren Job und Ihre strafrechtliche Integrität. Wer die Systematik aus § 32 StGB, § 227 BGB und § 15 OWiG nicht beherrscht, begibt sich in ein vermeidbares Haftungsrisiko. Um rechtssicher zu handeln, müssen Sie die drei Tatbestandsmerkmale des Angriffs kumulativ prüfen: Angriff: Eine durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen. Gegenwärtigkeit: Der Angriff steht unmittelbar bevor, findet gerade statt oder dauert noch an. Rechtswidrigkeit: Der Angreifer ist nicht seinerseits zur Vornahme der Handlung berechtigt. Stoppen Sie gelegentlich das Video und vergleichen Sie diese Merkmale mit dem Originaltext in Ihrem Gesetzbuch. Nur wer den Normzweck versteht, handelt ex ante sicher. Die MSLF-Systematik liefert Ihnen hierfür den logischen Lösungsweg, um die Grenzen zwischen Rechtfertigung und strafbarer Körperverletzung sauber zu ziehen. Sichern Sie sich ...