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Das SGB XII als Fundament der gesellschaftlichen Stabilität: Eine Analyse für die Sicherheitswirtschaft

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Das SGB XII als Fundament der gesellschaftlichen Stabilität: Eine Analyse für die Sicherheitswirtschaft 1. Einleitung: Die Relevanz des Sozialrechts für die Gefahrenabwehr Sozialrecht ist präventives Ordnungsrecht. Während das Polizeirecht (Gefahrenabwehrrecht) repressiv oder unmittelbar präventiv eingreift, wirkt das SGB XII an der Wurzel sozioökonomischer Spannungszustände. Für den Sicherheitsdienst ist das Verständnis dieser Mechanismen essenziell, um die Genese von Konfliktpotenzialen im öffentlichen oder privaten Raum (z.B. bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder im kommunalen Ordnungsdienst) zu verstehen. 2. Die MSLF-Systematik im Spiegel des SGB XII Die MSLF-Systematik dient der ganzheitlichen Erfassung von Risiken und Ressourcen. Das SGB XII liefert hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen: A. Menschen (M): Würde und Existenzsicherung Das SGB XII ist die gesetzliche Ausformung der staatlichen Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinz...

SGB X das Fundament für Sicherheitskräfte

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Rechtssicherheit im Fokus: Warum das SGB X das Fundament für Sicherheitskräfte und Privatpersonen bildet In der täglichen Praxis des Sicherheitsdienstes, aber auch für Pflegekräfte oder engagierte Privatpersonen, scheint das „Sozialgesetzbuch“ zunächst fernab der unmittelbaren Gefahrenabwehr oder Deeskalation zu liegen. Doch der Schein trügt. Das SGB X regelt das Sozialverwaltungsverfahren und den Sozialdatenschutz . In einer Welt, in der Daten das „neue Gold“ und Rechtsverbindlichkeit der Schutzschild gegen Haftung sind, ist dieses Gesetz die dogmatische Basis für professionelles Handeln. 1. Die MSLF-Systematik und der rechtliche Rahmen Die MSLF-Systematik dient der Strukturierung von Einsätzen und Handlungsabläufen. Das SGB X liefert hierfür den notwendigen juristischen Unterbau: M (Mensch/Menschliches Verhalten): Professionelles Verhalten erfordert die Wahrung von Rechten. Die §§ 24 SGB X (Anhörung Beteiligter) und § 25 SGB X (Akteneinsicht) sind Ausdruck s...