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§ 13 StGB Unterlassen – Wenn Nichtstun strafbar wird!

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Unterlassen – Wenn Nichtstun strafbar wird! ⚖️ Wussten Sie, dass man sich im deutschen Strafrecht nicht nur durch aktives Handeln, sondern auch durch „Nichtstun“ strafbar machen kann? Der § 13 StGB ist eines der spannendsten Gebiete der Strafrechtsdogmatik. Die Kernpunkte auf einen Blick: ✅ Garantenstellung: Ohne rechtliche Pflicht zum Handeln (Beschützer- oder Überwachergarant) kein Unterlassungsdelikt. ✅ Quasi-Kausalität: Hätte die Handlung den Erfolg mit Sicherheit verhindert? ✅ Zumutbarkeit: Das Gesetz verlangt keine Selbstaufopferung. Das „Minus“ an Unrecht im Vergleich zum aktiven Tun führt dazu, dass das Gericht die Strafe gemäß § 13 Abs. 2 StGB mildern kann. Juristisch präzise bleiben: Eine bloße moralische Pflicht reicht für eine Verurteilung nicht aus – das strenge Gesetzlichkeitsprinzip (Art. 103 II GG) fordert eine klare rechtliche Herleitung. Sichern Sie sich jetzt die Basis-Version im deutschen Buchhandel ISBN: 978-3-81-948653-1 👉 https://amzn.eu/d/2lWxINv