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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für Sicherheitsdienste

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Rechtssicherheit im Fokus: Warum die MSLF-Systematik und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für Sicherheitsdienste, andere Branchen und Privatpersonen über Leben und Haftung entscheiden Einleitung In einer zunehmend komplexer werdenden Rechts- und Sicherheitslandschaft stehen Akteure im Bewachungsgewerbe, in anderen Dienstleistungsbranchen und sogar Privatpersonen täglich vor der Herausforderung, Risiken richtig einzuschätzen und rechtssicher zu agieren. Wer im Einsatz oder im Alltag unüberlegt handelt, läuft Gefahr, mit einem Bein im Haftungs-, Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafrecht zu stehen. An dieser Schnittstelle setzt die MSLF-Systematik ( Master of Security Law Fundamentals ) an. Begründet durch den Sicherheitsexperten Jürgen Sauerwald, fungiert sie als juristisch-praktisches Kompendium und dogmatischer Kompass für das gesamte Sicherheitsmanagement und die Gefahrenabwehr. Doch die Relevanz dieser Systematik erstreckt sich weit über den klassischen Streifdienst hinaus: ...

Tarifvertragsgesetz (TVG) das Fundament der MSLF-Systematik

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Rechtssicherheit im Fokus: Warum das Tarifvertragsgesetz (TVG) das Fundament der MSLF-Systematik bildet In der modernen Sicherheitsarchitektur sowie in angrenzenden Branchen gewinnt eine strukturierte, rechtlich fundierte Ausbildung zunehmend an Bedeutung. Die MSLF-Systematik ( Master of Security Law Fundamentals ), begründet durch den Experten Hans-Jürgen Sauerwald, hat sich als juristisch-praktisches Kompendium etabliert, um Fachwissen für den Sicherheitsdienst, die Sicherheitsberatung und weitere Berufsgruppen präzise und praxisnah aufzubereiten. Ein zentraler Baustein, um die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Auftraggebern im Sicherheitsgewerbe zu verstehen, ist das Tarifvertragsgesetz (TVG) . Doch warum sind die normativen Mechanismen des TVG – insbesondere die Allgemeinverbindlicherklärung und die Regelung von Tarifkollisionen – für die MSLF-Systematik, für Sicherheitsdienste, andere Berufsgruppen und sogar für Privatpersonen von fundamentaler Bedeutung? ...

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) in der betrieblichen Praxis des Sicherheitsgewerbes

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Fokus: Das Mindestlohngesetz (MiLoG) in der betrieblichen Praxis des Sicherheitsgewerbes Das Mindestlohngesetz ist weit mehr als eine bloße Entgeltnorm; es ist ein regulatorisches Instrument zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen und zum Schutz der Arbeitnehmerrechte. Insbesondere für Branchen mit hoher Personalintensität, wie den Sicherheitsdienst , ergeben sich hieraus strikte Pflichten. 1. Der Kernanspruch und seine Höhe Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Aktuelle Höhe: Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn brutto 12 Euro je Zeitstunde . Dynamik: Diese Höhe kann durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission angepasst werden. Branchenvorrang: Existieren spezifische Branchenmindestlöhne (z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz), gehen diese vor, sofern...

SGB XI: Ein Leitfaden für Sicherheitsdienste,

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Die MSLF-Systematik im Kontext des SGB XI: Ein Leitfaden für Sicherheitsdienste, Berufsgruppen und Privatpersonen In der modernen Risikobewertung und Vorsorgeplanung gewinnt die sogenannte MSLF-Systematik (Mobilität, Selbstversorgung, Lebensführung, Fortbewegung/Fähigkeiten) zunehmend an Bedeutung. Während sie ihren dogmatischen Ursprung in der pflegefachlichen Begutachtung des SGB XI findet, ist ihre Relevanz für den Sicherheitssektor sowie für die private Vorsorge von essentieller Tragweite. Die folgende Analyse beleuchtet die Relevanz dieser Systematik im Stil eines juristischen Gutachtens, um die Verzahnung von sozialrechtlichen Standards und sicherheitstechnischer Prävention darzulegen. I. Einleitung und Begriffsklärung Die MSLF-Systematik beschreibt die funktionalen Kernbereiche menschlicher Autonomie. Im Bereich des SGB XI dient sie als Basis für das Neue Begutachtungsinstrument (NBI) gemäß § 15 SGB XI. Ziel ist es, nicht mehr bloß Defizite zu zählen, sondern de...