DGUV Vorschrift 23

 🛡️ Sicherheit im Einsatz: Warum die DGUV Vorschrift 23 das Fundament professionellen Schutzes ist

In der modernen Sicherheitsarchitektur reicht "Bauchgefühl" nicht aus. Wer im Wach- und Sicherungsdienst Verantwortung trägt, muss die rechtlichen und operativen Leitplanken kennen. Die DGUV Vorschrift 23 ist hierbei nicht nur eine bloße Unfallverhütungsvorschrift, sondern das regulatorische Rückgrat für jeden Einsatz.

Die Kernaussagen aus sicherheitsrelevanter Sicht

Die Vorschrift definiert klare Standards, um Gefahren für Leib und Leben zu minimieren:

  • Eignung & Unterweisung: Nur wer körperlich und geistig befähigt ist, darf eingesetzt werden. Regelmäßige Übungen für das Verhalten bei besonderen Gefahren sind gesetzliche Pflicht.
  • Objektsicherheit: Vor Einsatzbeginn müssen Gefahrenstellen im Objekt identifiziert und beseitigt oder abgesichert werden.
  • Ausrüstungsschutz: Der Unternehmer ist verpflichtet, funktionstüchtige Ausrüstung (z. B. Handleuchten bei Dunkelheit) bereitzustellen.
  • Spezialbereiche: Für den Umgang mit Diensthunden, Schusswaffen und Geldtransporte gelten verschärfte Sicherheitsregeln, um Eigen- und Fremdgefährdung auszuschließen.

Relevanz für die MSLF-Systematik

Die DGUV Vorschrift 23 lässt sich nahtlos in die MSLF-Systematik integrieren und bildet die normative Basis für sicherheitsgerechtes Handeln:

🧠 Mental

Die Vorschrift fordert "Nüchternheit" und "Eignung". Mental beginnt Sicherheit mit der Akzeptanz von Regeln und der psychischen Bereitschaft, Dienstanweisungen auch unter Stress präzise zu befolgen.

🎯 Strategisch

Strategie bedeutet Planung. Gemäß § 6 müssen Sicherungsumfang und -ablauf schriftlich festgelegt werden. Die strategische Überwachung von Gefahrenmomenten ist die Basis jeder Einsatzplanung.

📦 Logistisch

Hier greifen die Bestimmungen zur Ausrüstung (§ 10) sowie zur Aufbewahrung von Waffen und Munition (§ 22). Eine mangelhafte Logistik – etwa fehlende Kugelfangeinrichtungen beim Laden – führt direkt zu vermeidbaren Unfällen.

Physisch

Die physische Komponente umfasst das operative Handeln: Die korrekte Hundeführung ohne feste Verbindung zum Körper (§ 16) oder das Sichern von Schusswaffen in Trageeinrichtungen (§ 20).


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MSLF - Systematik


 

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