DGUV Vorschrift 25 - Überfallprävention im Betrieb: Mehr als nur ein Tresor
Überfallprävention im Betrieb: Mehr als nur ein Tresor
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihr Team im Falle eines Überfalls
wirklich geschützt ist? In Branchen, die mit Bargeld oder Wertsachen hantieren,
ist Sicherheit kein Zufallsprodukt, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die DGUV
Vorschrift 25 (Stand August 2020) gibt hier den entscheidenden Rahmen vor.
1. Motivation: Warum
Prävention Vorrang hat
Ein Überfall ist für die Betroffenen oft ein traumatisches Ereignis. Ziel
der Unfallverhütungsvorschrift ist es nicht primär, das Geld zu schützen,
sondern den Anreiz für Täter nachhaltig zu verringern. Dabei gilt der
eiserne Grundsatz: Der Schutz von Leben und Gesundheit hat immer Vorrang
vor dem Schutz von Sachwerten.
2. Substanz: Wer ist
betroffen und was sind die Risiken?
Die Vorschrift richtet sich an spezifische Sektoren, in denen Versicherte
Zugriff auf Bargeld oder Wertsachen haben:
- Finanzinstitute: Kredit- und
Zahlungsdienstleister.
- Spielstätten: Spielhallen,
Wettbüros und Casinos.
- Verkaufsstellen: Einrichtungen des
Groß- und Einzelhandels.
- Öffentliche Hand: Kassen und
Zahlstellen von Bund, Ländern und Kommunen.
Der Unternehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
explizit das Risiko eines Überfalls zu prüfen.
3. Lösung: Strategien
für einen sicheren Arbeitsalltag
Die DGUV Vorschrift 25 setzt auf eine Kombination aus
Technik, Organisation und Verhalten:
Technische &
Bauliche Maßnahmen
- Sichtbarkeit: Arbeitsplätze
müssen so gestaltet sein, dass Täter frühzeitig wahrgenommen werden können.
- Sicherung: Banknotenbestände
müssen durch technische oder bauliche Einrichtungen (z. B. Wertbehältnisse
mit Zeitverzögerung) gesichert sein.
- Überwachung: In öffentlich
zugänglichen Bereichen sind erkennbare Kameras zur Bildaufzeichnung von
Überfällen einzusetzen, sofern dies verhältnismäßig ist.
Organisatorische
Anforderungen
- Unterweisung: Mitarbeiter
müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens halbjährlich
zum richtigen Verhalten geschult werden.
- Betriebsanweisungen: Der Umgang mit
Werten und das Verhalten bei Gefahr müssen schriftlich dokumentiert und
für alle zugänglich sein.
- Geldtransport: Transporte müssen
unerkennbar durchgeführt oder durch Transportsicherungen und eine zweite
Person abgesichert werden.
4. Fazit: Sicherheit
als gelebte Verantwortung
Prävention endet nicht beim Einbau einer Kamera. Eine lückenlose
Dokumentation der Wartung von Sicherheitseinrichtungen und eine klare Notfallplanung
zur Betreuung von Betroffenen nach einem Ereignis sind essenziell. Wer
diese Pflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur die Sicherheit seines Teams,
sondern begeht im Sinne des Sozialgesetzbuches eine Ordnungswidrigkeit.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information. Details zu
Übergangsbestimmungen für bereits errichtete Betriebsstätten finden sich in §
25 der Vorschrift.
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