DGUV Vorschrift 25 - Überfallprävention im Betrieb: Mehr als nur ein Tresor

Überfallprävention im Betrieb: Mehr als nur ein Tresor

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihr Team im Falle eines Überfalls wirklich geschützt ist? In Branchen, die mit Bargeld oder Wertsachen hantieren, ist Sicherheit kein Zufallsprodukt, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die DGUV Vorschrift 25 (Stand August 2020) gibt hier den entscheidenden Rahmen vor.

1. Motivation: Warum Prävention Vorrang hat

Ein Überfall ist für die Betroffenen oft ein traumatisches Ereignis. Ziel der Unfallverhütungsvorschrift ist es nicht primär, das Geld zu schützen, sondern den Anreiz für Täter nachhaltig zu verringern. Dabei gilt der eiserne Grundsatz: Der Schutz von Leben und Gesundheit hat immer Vorrang vor dem Schutz von Sachwerten.

2. Substanz: Wer ist betroffen und was sind die Risiken?

Die Vorschrift richtet sich an spezifische Sektoren, in denen Versicherte Zugriff auf Bargeld oder Wertsachen haben:

  • Finanzinstitute: Kredit- und Zahlungsdienstleister.
  • Spielstätten: Spielhallen, Wettbüros und Casinos.
  • Verkaufsstellen: Einrichtungen des Groß- und Einzelhandels.
  • Öffentliche Hand: Kassen und Zahlstellen von Bund, Ländern und Kommunen.

Der Unternehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung explizit das Risiko eines Überfalls zu prüfen.

3. Lösung: Strategien für einen sicheren Arbeitsalltag

Die DGUV Vorschrift 25 setzt auf eine Kombination aus Technik, Organisation und Verhalten:

Technische & Bauliche Maßnahmen

  • Sichtbarkeit: Arbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass Täter frühzeitig wahrgenommen werden können.
  • Sicherung: Banknotenbestände müssen durch technische oder bauliche Einrichtungen (z. B. Wertbehältnisse mit Zeitverzögerung) gesichert sein.
  • Überwachung: In öffentlich zugänglichen Bereichen sind erkennbare Kameras zur Bildaufzeichnung von Überfällen einzusetzen, sofern dies verhältnismäßig ist.

Organisatorische Anforderungen

  • Unterweisung: Mitarbeiter müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens halbjährlich zum richtigen Verhalten geschult werden.
  • Betriebsanweisungen: Der Umgang mit Werten und das Verhalten bei Gefahr müssen schriftlich dokumentiert und für alle zugänglich sein.
  • Geldtransport: Transporte müssen unerkennbar durchgeführt oder durch Transportsicherungen und eine zweite Person abgesichert werden.

4. Fazit: Sicherheit als gelebte Verantwortung

Prävention endet nicht beim Einbau einer Kamera. Eine lückenlose Dokumentation der Wartung von Sicherheitseinrichtungen und eine klare Notfallplanung zur Betreuung von Betroffenen nach einem Ereignis sind essenziell. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur die Sicherheit seines Teams, sondern begeht im Sinne des Sozialgesetzbuches eine Ordnungswidrigkeit.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information. Details zu Übergangsbestimmungen für bereits errichtete Betriebsstätten finden sich in § 25 der Vorschrift.


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